Logo "Verein für Lernhilfe und Beratung e.V" Wortmarke Logo "Verein für Lernhilfe und Beratung e.V"

Ihre Vorteile

Ihre
Vorteile

  • Schon ab 8,50 € pro Unterrichts-
    stunde für Kleingruppen
  • Schon ab 8,50 € pro Unterrichtsstunde für Kleingruppen
  • Keine Mindestvertragslaufzeiten
  • Keine Mindestvertragslaufzeiten
  • Zwei kostenlose Probestunden
    (90 Minuten)
  • Zwei kostenlose Probestunden (90 Minuten)
  • Kostenlose Beratung
  • Kostenlose Beratung

Unsere Preise

Doppelstunde Unterricht

Kleingruppe
90 Minuten

17 €

Einzelstunde Unterricht

Einzelförderung
45 Minuten

20 €

LRS-
Untersuchungen

Ausführliche förderdiagnostische
LRS-Untersuchung

55 €

Untersuchungen in
Mathematik

Ausführliche förderdiagnostische
Untersuchung in Mathematik

100 €

Wir unterstützen Sie!

Kostenlose Förderung: 

Orangene gekritzelte Trennlinie

Leistungs- und Entgeltvereinbarung

Es besteht eine Leistungs- und Entgeltvereinbarung mit dem Jugendamt der Stadt Bergheim, die auch von den Jugendämtern der umliegenden Städte anerkannt wird. Bei Vorlage der Kostenübernahme des entsprechenden Jugendamtes können wir direkt mit der Jugendhilfe abrechnen.

Wir
unterstützen
Sie!

Orangene gekritzelte Trennlinie

Bildungspaket – Bildung und Teilhabe (BuT)

Sie haben ggf. Anspruch auf staatlich geförderte kostenlose Nachhilfe durch das Bildungspaket – Bildung und Teilhabe.

Anspruchsberechtigt sind Empfänger von:

  • SGB-II-Leistungen
  • SGB-XII-Leistungen
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag 

Zuständig für die Gewährung dieser Leistungen sind:

  • Jobcenter für SGB-II-Leistungen
  • Abteilung „Soziale Hilfen“ für SGB-XII-Leistungen sowie Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Rhein-Erft-Kreis für Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag

So funktioniert BuT:

Sie benötigen Unterstützung. Wir helfen gerne!

Schritt 1

Antragsformular bei dem zuständigen Amt besorgen (bei Bedarf können wir Ihnen diese auch zur Verfügung stellen oder besorgen).

Schritt 2

Der/die zuständige Fachlehrer/in muss bestätigen, dass Ihr Kind Nachhilfe benötigt.

Schritt 3

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns und wir helfen Ihnen kostenlos, den Antrag auszufüllen (Kostenlose Probestunde kann auch erfolgen).

Schritt 4

Geben Sie den Antrag bei Ihrem zuständigen Amt ab. Nach Bewilligung kann die Förderung beginnen.

Weitere Informationen

Orangene gekritzelte Trennlinie

Da der Verein sich ausschließlich durch die monatlichen Kostenbeiträge der Eltern und die Mitgliedsbeiträge finanziert, ist es für Eltern verpflichtend, für die Dauer der Förderung ihrer Kinder auch Mitglied im Verein zu sein.

Der jährliche Mindestbeitrag von 12,00 € gewährleistet, dass die Eigenbeiträge für die Förderung auch weiterhin niedrig gehalten werden können. Mitgliedsbeiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.

Der jährliche Mindestbeitrag von
12,00 €
 gewährleistet, dass die Eigenbeiträge für die Förderung auch weiterhin niedrig gehalten werden können. Mitgliedsbeiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar.